Der Trainingsbetrieb der Jugend- und Seniorenmannschaften unter freien Himmel auf dem Sportgelände der Druffeler SG unter nachfolgenden Voraussetzungen gestattet:
· Am Trainings- und Spielbetrieb dürfen max. 100 Personen teilnehmen mit sichergestellter Rückverfolgbarkeit. (Solange das Land NRW und der Kreis Gütersloh in der Inzidenzstufe 1 eingestuft sind ist kein Negativ-Test erforderlich).
· Die Übungsleiter/innen verpflichten sich dazu bei jeder Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste mit Name und Kontaktdaten der teilnehmenden Personen zu führen bzw. diese über die Luca App zu erfassen. Die Anwesenheitslisten müssen bei Bedarf dem Vorstand vorgelegt werden.
· In den Umkleiden und Duschen im Sportheim gilt der Mindestabstand von 1,50 m. Die Duschen dürfen zeitgleich max. von 2 Personen auf der Heimseite und 3 Personen auf Gästeseite benutzt werden.
· Die Toilettennutzung ist über die Außentoilette möglich. Hierzu muss von jedem Übungsleiter/in vor und nach der Trainingseinheit kontrolliert werden, ob ausreichend Desinfektionsmittel auf der Toilette vorhanden sind.
· Eltern die Ihre Kinder zum Training bringen sollen außerhalb des Sportplatz, vorzugsweise im Auto oder auf dem Parkplatz warten. Generell gilt auf dem Sportgelände ein Mindestabstand von 1,5 m. Die Rückverfolgbarkeit wird beim Betreten des Sportgeländes über die Luca App sichergestellt.
· Die Heimmannschaft stellt eigenständig 2 oder mehr Personen ab, die die Einlasskontrollen durchführen, sowie den Ordnungsdienst während des Heimspiel überwachen.
· Die Kontaktdaten der Gästemannschaft (Spieler, Trainer und Betreuer) sowie dem Schiedsrichter müssen bei jedem Spiel eingefordert werden. Auch hier soll die Datenermittlung über die Luca App erfolgen, alternativ liegen Listen aus.
· Bei Heimspielen muss die Rückverfolgbarkeit der Kontaktdaten der Zuschauer sichergestellt werden. Hierzu werden die Daten über die Luca App erfasst oder handschriftlich in den ausliegenden Listen eingetragen.
· Zuschauer dürfen sich nur innerhalb der festgelegten Bereiche aufhalten. Innerhalb eines Bereiches dürfen sich max. 5 Haushalte aufhalten. Kann dies nicht sichergestellt werden, darf der Einlass nur mit Negativtest erfolgen.
· Beim Kauf von Getränken oder Speisen gilt die Maskenpflicht.
Der Trainingsbetrieb und Sportbetrieb im Bürgerhaus Druffel ist unter nachfolgenden Voraussetzungen gestattet:
· Am kontaktfreien Trainings- und Sportbetrieb dürfen max. 100 Personen teilnehmen mit sichergestellter Rückverfolgbarkeit und Einhaltung des Mindestabstand. (Solange das Land NRW und der Kreis Gütersloh in der Inzidenzstufe 1 eingestuft sind ist keine Negativ-Test erforderlich).
· Die Übungsleiter/innen verpflichten sich dazu bei jeder Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste mit Name und Kontaktdaten der teilnehmenden Personen zu führen bzw. diese über die Luca App zu erfassen. Die Anwesenheitslisten müssen bei Bedarf dem Vorstand vorgelegt werden.