Die neue Coronaschutzverordnung die ab dem 20.08.2021 in NRW in Kraft getreten ist, bringt uns Sportlern wieder mehrFreiheiten.
Hier der aktuelle Stand:
Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote unter freien Himmel wieder offen.
Alle anderen müssen ab einer Inzidenz von 35 für bestimmte Veranstaltungen/Dienstleistungen negativ getestet sein.
Ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt) wir benötigt für:
- Veranstaltungen in Innenräumen
- Sport in Innenräumen
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen
- Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen
- Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen negativen Coronatest, sie unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen.
Grundsätzlich gilt für die DSG:
· Die Übungsleiter/innen verpflichten sich dazu bei jeder Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste mit Name und Kontaktdaten der teilnehmenden Personen zu führen. Die Anwesenheitslisten müssen bei Bedarf dem Vorstand vorgelegt werden.
· In den Umkleiden und Duschen im Sportheim und auf dem gesamten Sportgelände gilt der Mindestabstand von 1,50 m. Die Duschen dürfen zeitgleich max. von 2 Personen auf der Heimseite und 3 Personen auf Gästeseite benutzt werden.