21.08.2021 - Thomas Trendelbernd

Neue Coronaschutzverordnung ab dem 20.08.2021

Die neue Coronaschutzverordnung die ab dem 20.08.2021 in NRW in Kraft getreten ist, bringt uns Sportlern wieder mehrFreiheiten.

Hier der aktuelle Stand:

 

Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote unter freien Himmel wieder offen.

Alle anderen müssen ab einer Inzidenz von 35 für bestimmte Veranstaltungen/Dienstleistungen negativ getestet sein.

Ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt) wir benötigt für:

  • Veranstaltungen in Innenräumen
  • Sport in Innenräumen

  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen
  • Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen
  • Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen negativen Coronatest, sie unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen.

 

Grundsätzlich gilt für die DSG:

 

·         Die Übungsleiter/innen verpflichten sich dazu bei jeder Trainingseinheit eine Anwesenheitsliste mit Name und Kontaktdaten der teilnehmenden Personen zu führen. Die Anwesenheitslisten müssen bei Bedarf dem Vorstand vorgelegt werden.

 

·         In den Umkleiden und Duschen im Sportheim und auf dem gesamten Sportgelände gilt der Mindestabstand von 1,50 m. Die Duschen dürfen zeitgleich max. von 2 Personen auf der Heimseite und 3 Personen auf Gästeseite benutzt werden.