26.11.2021 - Thomas Trendelbernd

2G Regel im Amateursport

Seit Mittwoch 24.11.2021 ist in Nordrhein-Westfalen die 2G-Regelung im Freizeitbereich und somit auch im Amateursport in Kraft getreten.

Hier die neuen Verhaltensregeln die ab sofort an der Oak Lane und im gesamten Trainings- und Sportbetrieb eingehalten werden müssen:

 

  • Es dürfen nur noch vollständig Geimpfte und Genesene am Trainings- und Spielbetrieb der Druffeler SG teilnehmen. Dies gilt für alle Aktiven einschließlich der Trainer/innen
  • Einzige Ausnahme der 2G Regelung gilt für Kinder bis einschließlich 15 Jahren und Menschen die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen (hier ist ein ärztliches Attest erforderlich)
  • Auch für Zuschauer und Besucher bei Spielen und Trainingseinheiten gilt die 2G-Regelug
  • Bei Trainingseinheiten erfolgt die Kontrolle der Einhaltung der 2G-Regel durch den jeweiligen Übungsleiter
  • Bei Meisterschaftsspielen an der Druffeler Oak Lane erfolgt die Kontrolle der Einhaltung der 2G-Regel bei Zuschauern, der Gastmannschaft sowie dem Schiedsrichter durch ein Vorstandsmitglied
  • Freundschaftspiele in Druffel sind bis zum 21.12.2021 nicht möglich
  • Personen die sich nicht an die 2G-Regel halten und keinen Nachweis über eine Impfung/Genesung erbringen können, müssen das Sportgelände sofort verlassen